Kompetenz kraft Natur der Sache Bedeutung

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Kompetenz kraft Natur der Sache

Kompetenz kraft Natur der Sache Logo #42000 Die Rechtsfigur der Kompetenz kraft Natur der Sache betrifft die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern in Deutschland. Im Grundsatz haben die Länder gemäß Art. 70 GG diese Kompetenz, sofern ein bestimmtes Sachgebiet nicht in den Art. 70 ff. GG ausdrücklich dem Bund zugewiesen ist. Allerdings sind in drei Fallgruppen ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Kompetenz_kraft_Natur_der_Sache
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