
Die Rechtsfigur der Kompetenz kraft Natur der Sache betrifft die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern in Deutschland. Im Grundsatz haben die Länder gemäß Art. 70 GG diese Kompetenz, sofern ein bestimmtes Sachgebiet nicht in den Art. 70 ff. GG ausdrücklich dem Bund zugewiesen ist. Allerdings sind in drei Fallgruppen ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kompetenz_kraft_Natur_der_Sache
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